VERFASSUNGS-GERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG

Die Wiener Aleviten waren mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung der staatlichen Anerkennung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) erfolgreich. “Der Verfassungsgerichtshof hat, am 1. Dezember 2010 entschieden, dass die Vorgangsweise der Bundesministerin nicht der Verfassung entspricht”, lautete das offizielle Statement der Obersten Richter. Nirgendwo in den einschlägigen österreichischen Gesetzen stehe, dass es nur eine einzige islamische Religions- bzw. Bekenntnisgemeinschaft geben dürfe. Im Gegenteil: “Eine solche Ansicht verletzt den Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Religionsfreiheit).”